Familienorientierte Rehabilitation
aus HerzKinderWiki, den Hilfeseiten für Kinder mit angeborenem Herzfehler und ihren Eltern
Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine Maßnahme, bei der die ganze, von der Erkrankung des Kindes betroffene Familie (Eltern, Geschwister) mit dem erkrankten Kind zusammen in einer entsprechenden Rehaklinik behandelt wird. Derzeit gibt es nach unseren Informationen nur drei Reha-Kliniken in Deutschland, die diese Therapieart anbieten: Katharinenhöhe, Bad Oexen und Tannheim (s. u.).
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Wer hat Anspruch auf eine FOR?
Niemand. Die FOR ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger. Das sollte aber niemanden daran hindern, eine FOR zu beantragen und gegen ablehnende Bescheide auch Widerspruch einzulegen, da diese Reha-Form in besonderer Weise geeignet ist, den Problemen und Belastungen betroffener Familien entgegenzuwirken.
Wo beantrage ich eine FOR?
Eine familienorientierte Rehabilitation bzw. Kinderheilbehandlung wird bei der zuständigen Krankenkasse (Grundlage § 40 Absatz II SGB V) oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger (Grundlage § 31 SGB VI) gestellt. Laut einer Übereinkunft der Versicherungsverbände trägt der Hauptleistungsträger (i. d. R. die Krankenkasse, die die sonstigen Behandlungen trägt) auch die durch die Krankheit anfallenden weiteren Kosten - in diesem Fall die durch körperliche und psychiche Belastung der `erschöpften´ Familie. Daher ist der erste Ansprechpartner die gesetzliche Krankenkasse, über die das herzkranke Kind versichert ist. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es diese Leistung (in der Regel) nicht.
Allerdings kommt es häufiger zu ablehnenden Bescheiden, die im wesentlichen auf zwei Gründe zurückgeführt werden dürften:
- Unkenntniss der SachbearbeiterInnen. Die FOR wird sehr selten beantragt (nur für an Krebs oder Muskoviszidose erkrankte Kinder und herzkranke Kinder und ihre Familien gibt es bisher geeignete Reha-Kliniken, die von den Kostenträgern anerkannt sind). Daher ist eine gute Begründung (bei der i. d. R. die oben angeführten Reha-Kliniken kompetent beraten) mit Hinweis auf die Vorschriften ganz wichtig.
- mangelnde Bereitschaft der Kassen, die relativ teure Behandlungsform finanziell zu tragen. Die Krankenkassen geben sehr oft die Anträge direkt an die Rentenversicherungen weiter oder verweisen die Antragsteller dorthin. Als Begründung wird angeführt, dass diese für Rehabilitationen "zuständig" seien. Allerdings wird verschwiegen, dass zu den Aufgaben der BfA primär nur die Rehabilitationen gehören, die die Arbeitsfähigkeit eines Versicherten wieder herstellen oder erhalten (was bei einem Kind oder einem nicht berufstätigen Elternteil nicht der Fall ist)! Es ist auch schon vorgekommen, dass die pauschale Ablehnung durch die Krankenkasse wegen (angeblich!) nicht vorliegender Zuständigkeit als vorgeschriebene `Bearbeitung´ des Antrags bezeichnet wurde!!
Es darf also festgestellt werden, dass der Weg zu einer FOR hart und lang sein kann. Trotzdem sollte man nicht schnell aufgeben und sich auch entweder durch den sozialen Dienst des behandelnden Herzzentrums oder andere behandelnde Ärzte Untertützung holen. Nicht selten kommt es dann zu einer Mischfinanzierung für eine FOR, bei der Krankenkasse(n) und Rentenversicherung die Kosten für die verschiedenen Familienmitglieder tragen. Das ist in Ordnung.
Wichtig in dem Zusammenhang ist eine Vereinbarung zwischen den KKs, dass bei einer 'richtigen' FOR die Krankenkasse des 'Verursachers' (also des Kindes) die gesamten Kosten für die Familie (einschließlich der Lohnkosten des berufstätigen Elternteils) trägt - auch wenn andere Familienmitglieder nicht dort versichert sind. Dies ist vielfach den SachbearbeiterInnen der KKs nicht bekannt!
Wie beantrage ich eine FOR?
Das Wesentliche an einer FOR-Beantragung ist die detaillierte und fundierte Begründung für jedes einzelne Familienmitglied durch einen Arzt bzw. den Sozialdienst einer Klinik, weshalb es nicht ausreicht, z. B. eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Das Behandlungskonzept der FOR-Kliniken ist auf die Gesamtstruktur Familie hin entwickelt, so dass jedes Familienmitglied individuell "behandelt" wird. Einen Beispielantrag findet ihr im Forum (http://www.koeln.netsurf.de/~bernd.asselborn/weiter/forantr.htm) oder bei den FOR-Kliniken, wie Katharinenhöhe (http://www.katharinenhoehe.de/antrag.htm). Auch in den IDHK (http://www.idhk.de/index.html)-Nachrichten gibt es ein Heft zum Thema.
Es helfen auch Verweise auf medizinische Stellungnahmen, wie die Stellungnahme der DGPK (http://www.katharinenhoehe.de/stellung.htm#herzkrank)
Weblinks
- Katharinenhöhe (http://www.katharinenhoehe.de/)
- Bad Oexen (http://www.badoexen.de/)
- Tannheim (http://www.tannheim.de/)

